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Tabakwerbeverbot kommt

Neue Regeln sollen zum 1. Januar 2022 umgesetzt werden

BERLIN // Vor wenigen Tagen haben die Fraktionen von CDU / CSU und SPD über das Tabakwerbeverbot verhandelt. Nach Informationen von DTZ kommen nun deutlich strengere Vorgaben.

Seit vielen Monaten und über die vergangene Wahl hinweg schwelt das Thema „Tabakwerbeverbot“ in Berlin. Am 17. Oktober hatten sich Verhandlungsführer der Regierungsparteien zu abschließenden Verhandlungen getroffen (DTZ berichtete), nun steht fest: Das Tabakwerbeverbot kommt. Zum 1. Januar 2022 – ursprünglich war eine Umsetzung 2020 vorgesehen – wird Außenwerbung für Tabakwaren und Tabakerhitzer verboten. Auch das sogenannte Sampling, also die kostenlose Abgabe von Tabakproben, ist dann nicht mehr erlaubt; ausgenommen von dieser Regel werden offenbar Zigarren.

Einen Kompromiss wird es dem Vernehmen nach für E-Zigaretten geben. Diese Produktkategorie soll vom Werbeverbot ausgenommen werden, solange die Vorgaben von Paragraf 21 des Tabakerzeugnisgesetzes eingehalten werden (keine Werbung mit Gesundheitsargument, keine Ansprache von Jugendlichen und andere). Um E-Zigaretten zu regulieren, soll stattdessen ein eigenes Gesetz entworfen werden, das insbesondere die Produktsicherheit und den Schutz der Konsumenten betrifft. Einen Zeitplan dafür gibt es bislang nicht.

Die Fraktionen müssen diese Ergebnisse im November bestätigen.

red

(DTZ 44/19)


24.10.2019

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